Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Der Leitfaden zum Verständnis
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Zusammenleben, einen Alltag teilen, Projekte schmieden... Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, ihre Geschichte aufzubauen, ohne zu heiraten oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen. Man spricht dann von einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder umgangssprachlich von einer "wilden Ehe". Aber was bedeuten diese Begriffe wirklich? Welche rechtliche Realität verbirgt sich hinter dieser Freiheit?
Weit davon entfernt, nur ein "seltsamer Begriff" zu sein, ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft eine klar definierte Situation, die Rechte und vor allem einen Mangel an Schutz mit sich bringt, den es unbedingt zu verstehen gilt.
Dieser Leitfaden ist hier, um die Situation zu klären und Ihnen zu ermöglichen, Ihre Liebe mit vollem Bewusstsein zu leben.
Was ist eine Nichteheliche Lebensgemeinschaft?
Der Begriff beschreibt eine faktische Lebensgemeinschaft, die durch ein gemeinsames Leben mit stabilem und kontinuierlichem Charakter zwischen zwei Personen gekennzeichnet ist, die als Paar zusammenleben.
Klar ausgedrückt: Es ist die Tatsache, als Paar zusammenzuleben, ohne verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zu sein. Es gibt kein Verfahren, um diesen Status zu erlangen, es ist ein Fakt.
Die rechtliche Realität: Freiheit hat ihren Preis
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft macht ihrem Namen alle Ehre: Sie bietet maximale Freiheit. Aber diese Freiheit geht mit einem fast vollständigen Fehlen von rechtlichem Schutz für die Partner einher.
1. Das Vermögen: Jeder für sich
Das Prinzip ist das der strengsten Gütertrennung.
Jeder Partner bleibt Eigentümer der Güter, die er erwirbt, auch wenn der andere sie benutzt.
Wenn Sie einen wichtigen Gegenstand gemeinsam kaufen (ein Auto, eine Immobilie), sind Sie Miteigentümer. Das bedeutet, Sie sind Eigentümer entsprechend Ihrem jeweiligen Anteil (50/50, 60/40...). Es ist entscheidend, dies im Kaufvertrag genau festzuhalten.
2. Die Schulden: Keine Solidarität
Im Gegensatz zu verheirateten Paaren gibt es keine Solidarhaftung für Schulden. Jeder ist für seine eigenen Schulden verantwortlich, außer für die Ausgaben des täglichen Lebens (Miete, Lebensmittel...).
3. Die Trennung: Totale Freiheit
Es gibt kein Verfahren. Die Trennung ist frei und gibt dem einkommensschwächeren Partner keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung (wie nachehelichen Unterhalt).
4. Im Todesfall: Der Partner ist ein Fremder
Dies ist der kritischste Punkt. Der überlebende Partner hat keinerlei gesetzlichen Erbanspruch. Er wird vom Gesetz als Fremder betrachtet.
Ohne Testament erbt er nichts. Es sind die Kinder oder die Familie des Verstorbenen, die alles erben.
Selbst mit einem Testament sind die Erbschaftssteuern extrem hoch (höchste Steuerklasse), da keine anerkannte Verwandtschaft besteht.
Die "Meldebescheinigung", ein Dokument mit begrenztem Nutzen
Das Einwohnermeldeamt kann Ihnen eine Meldebescheinigung ausstellen, die beweist, dass Sie zusammenleben. Achtung, dieses Dokument begründet keine Rechte. Es dient lediglich als Nachweis für bestimmte administrative Vorgänge (z.B. bei Krankenkassen).
Fazit: Freiheit mit Bewusstsein
Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist eine respektable Wahl, die die Freiheit und Autonomie jedes Partners in den Vordergrund stellt. Es ist jedoch von grundlegender Bedeutung zu verstehen, dass sie keinen gegenseitigen Schutz bietet.
Es ist ein perfekter Status für diejenigen, die ihre Unabhängigkeit bewahren möchten, erfordert aber, dass man für den Ernstfall vorsorgt (insbesondere durch die Erstellung eines Testaments oder eines Partnerschaftsvertrags), wenn man seinen Partner schützen möchte.
Nachdem Sie diesen Status besser verstehen, entdecken Sie die Alternativen, die mehr Schutz bieten, in unserem vollständigen Leitfaden zum Ehevertrag.